Liefer- und Geschäftsbedingungen für
Lieferung von Bildmaterial in analoger und digitaler Form zur Vergabe
von Nutzungsrechten
A. Allgemeines
1.
Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich
freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert (individuell)
vereinbart/ausgehandelt werden.
2.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher
Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers,
auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. oder in eigenen
Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung
und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung
und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis
nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande,
andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten
Bilddaten nicht genutzt werden.
3.
Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial)
nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei
Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial)
durch Löschung des sog. „Low-Resolution-Materials“ und diesbezügliche
schriftliche Bestätigung gegenüber der Bildagentur vor Anforderung
der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.
4.
Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendungen betreffen,
sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller
telefonisch und binnen weiterer drei Tage in schriftlicher Form mitzuteilen;
Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer
oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung
in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen
ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder
entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.
5.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen
Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben,
im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet,
nachdem die Agentur der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck
zugestimmt hat. „Low-Resolution-Material“ aus der Agentur-Website
darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt
werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem
Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern
ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden
eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen
Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den
Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis
als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensersatzansprüchen
Dritter freigestellt; im übrigen gelten für derartige Fälle
die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial / die angebotenen Bilddaten
dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bildagentur
nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.
6.
Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur / des Urhebers.
Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten
im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Entsprechendes
gilt für digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur Verfügung gestellte
Bilddaten.
7.
Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte
bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein
genannten Frist zurückzugeben, bei Überschreitung der Ausleihfrist
fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik E dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden
elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich
zu löschen.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder
seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial
innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig
davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.
Für digitales Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist
der übertragenen Bilddaten von ebenfalls 90 Tagen.
8.
Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen Bearbeitungsgebühren
und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes
ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und
Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art
und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben; dies gilt auch im Falle der
Beschaffung entsprechenden digitalen Bildmaterials bzw. entsprechender elektronischer
Bilddaten. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen.
Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder
Nutzungs- noch Eigentumsrechte (s. ergänzend Rubrik B.7.).
Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder einer Vertragsstrafe,
welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik E berechnet
werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am
Bildmaterial.
B. Honorare
1.
Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei
Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte
Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen
sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing,
elektronischen Bildträgern o.ä. Techniken Bestandteil eines neuen
Bildes werden.
2.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium,
Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage
durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch
nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet; im übrigen
gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze
die „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) - Übersicht
der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ in
der jeweils gültigen Fassung für die zugrunde liegende Nutzung.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen
sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach
Rechnungseingang ohne jeden Abzug an die Bildagentur zu zahlen.
3.
Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige
unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird
grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks
berechnet.
4.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen
Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig
und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter
Nutzung und/oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung
gemäß der Rubrik E.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, eine CD-Hülle,
eine DVD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so
ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig
von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen
Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender
hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren
und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu
lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung
gemäß Rubrik E.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
7.
Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen Bildmaterials wird
eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen
Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch Euro 30,00 beträgt. Kosten
für Scans und Bildübertragungen werden je nach Vereinbarung berechnet.
Für aufwendige Recherchen und ggf. Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren
zu entrichten; auch diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit erforderlichen
Arbeitsaufwandes.
Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten hat der Kunde zu tragen;
dasselbe gilt für fotografische und reprotechnische Kosten.
8.
Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene
Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Agentur berechtigt, ihm
die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung
oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.
9.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht
erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurückverlangt
werden.
10.
Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe unserer Rechnungsnummer und
Bildnummer und des Namens des Urhebers geltend geleistet werden. Ohne diese
Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung geltend gemacht
werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richten kann.
Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in
welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs-
und Urheberrechte
1.
Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich
wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren
Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst).
Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
2.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch
Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel
ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen
in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter
Personen führen können, sind unzulässig und machen den
Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem
solchen Fall die Bildagentur von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten
Personen und/oder Dritter freizuhalten.
3.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder
von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet
(S. dazu auch Rubrik B. 4.). Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung
von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für
Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten
und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle
bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet,
uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert,
Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt
hat.
4.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen
Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt
die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des
Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild
und/oder Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte
ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
5.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann
nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende
berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs.
2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.
6.
Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines
Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht
an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender an bzw. für
das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt
worden sind.
7.
Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials trägt
aufgrund des zugrunde liegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses
der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer
Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung
liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung
zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch
beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§ 278 BGB); bzgl.
des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung
der Rubrik E.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen i.V. m. dem „Anhang
zur Rubrik E.“. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken
und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen
in diesem Zusammenhang zu Lasten des Bestellers.
D. Urheberrecht / Belegexemplar
1.
Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung
sowohl eines Urhebervermerks auf den Bildautoren als auch eines Agenturvermerks
auf unsere zur Verfügung stellende Agentur, und zwar in einer Weise, dass
kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise
reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie
Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur
von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen
Dritter freizustellen.
2.
Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen
und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung
getroffen wurde.
3.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25
VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und
kostenlos zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz
(vgl. ergänzend Anhang zu E)
1.
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials,
unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter
Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen
sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung
der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke
des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall,
dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten
unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen
oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu
ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
2.
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf
einen Zuschlag in Höhe von -ggf. jeweils 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar
zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3.
Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen
Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung
kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig gemäß Anhang
zu E. 1.. Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei lang anhaltender Blockierungsfrist
begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang
zu E.2c.
Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der
Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist
(ständige Geschäftsbeziehung).
Ebenso werden die Blockierungskosten gemäß Anhang zu E.
1. fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte
erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet
hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird,
und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
4.
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen
ist Schadensersatz zu leisten gemäß Staffelung im Anhang zu E. 2..
Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart,
ohne dass die Bildagentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen
hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten.
Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren
Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche
und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den
Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten.
Uns vom Schadenersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene
Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvorlagen
oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte
Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.
Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen
innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben,
so vergüten wir ein Drittel des Verlust-Schadensersatzes; die
Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden bereits
berechnete Blockierungskosten nicht erstattet.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1.
Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar;
nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über
dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB.
2.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese
Vollkaufleute sind, ausschließlich Hamburg.
3.
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig
sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt.
Anhang: Kosten und Gebühren (= Anhang zu E)
1.
Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen Bildmaterials
pro Stück und Tag:
- bei Color-Dias, Farbvorlagen und -Negativen |
Euro |
1,50 |
- bei s/w-Vorlagen |
Euro |
0,80 |
2.
Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/ Verlust
von Colordias, Farbvorlagen, Negative (also von sämtlichem Original-Bildmaterial):
a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung
erlaubt |
Euro |
|
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung
erlaubt |
Euro |
|
c) Verlust / Zerstörung:
Dias bis 6 x 9
Dias 9 x 12 und 13 x 18
Dias 18 x 24 |
Euro
Euro
Euro |
500,00
600,00
1.000,00 |
3.
Layout-Gebühren |
Euro |
100,00 |
Pretest je Bild |
Euro |
205,00 |
4.
Digitale Bildübermittlung:
1. Foto |
Euro |
20,00 |
1. bis 3. Foto je |
Euro |
15,00 |
ab 4. Foto je |
Euro |
10,00 |
Brennen von Bilddaten auf CD-Rom pro CD |
Euro |
30,00 |
Zzgl. Porto und Bearbeitung nach Absprache
Stand: Januar 2005
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